Aufnahmevoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre mit abgeschlossener Schul- bzw. Berufsausbildung, ansonsten 20 Jahre bei Facharbeiterprüfung (am Ende des Kurses)
- Praktische Erfahrungen im Pferdebereich über 2 Jahre (Nachweis)
- Reiten auf Mindestniveau Reiterpass/WRC
Ausbildungsdauer:
Oktober 2025 bis Oktober 2026
Ausbildungsdauer 500 Std. / 4 Wochenmodule Theorieunterricht + Online-Unterricht während der Winterzeit
Theoriekurswochen:
M1 – 21. bis 25.10.2024
M2 – 13. bis 18.01.2025
M3 – 12. bis 17.05.2025
M4 – 15. bis 20.09.2025
Online-Phase: 1-2 Abende pro Woche: 04.11.2024 – 28.03.2025
Gegenstand |
Stunden |
Pflanzenbau* |
30 |
Pferdehaltung und -fütterung* |
85 |
Landtechnik und Baukunde* |
25 |
Unternehmensführung* |
60 |
Politische Bildung |
10 |
Religion/Ethik |
10 |
Veterinärkunde* |
55 |
Pferdezucht* |
25 |
Reit- und Fahrtheorie* |
50 |
Praktischer Unterricht |
150 |
Praxiskurswochen:
Werden beim Theorie-Kurs M1 vereinbart.
Möglichkeit – Ferienzeit, Wochenenden….
Kosten:
Es entstehen keine Kosten, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt – ausgenommen
Lehr-u. Arbeitsmittelbeitrag (für Schulbücher, Kopien..) und Verpflegung am Edelhof
Abschluss:
Facharbeiterprüfung zum Pferdewirtschaftsfacharbeiter
Ende Sept. 2025 / Anfang Okt. 2026
Anrechnung:
Bei entsprechenden Vorkenntnissen (z.B. Landw. Facharbeiter, Reitlizenz, ÖFAB.)
können die jeweiligen Gegenstände angerechnet werden und fallen im Unterrichtsumfang weg.
Sonstiges:
Verpflegung ist in Edelhof möglich
Nächtigung – Privatquartiermöglichkeit in unmittelbarer Nähe vom Edelhof
Information unter www-lfs.edelhof.ac.at
Fragen über Anrechnung bzw. Praxis
Die Facharbeiterprüfung
Die Facharbeiterprüfung ist alleinige Sache der NÖ Landeslandwirtschaftskammer.
-
- 2 Jahre pferdewirtschaftliche Praxis müssen nachgewiesen werden
- Anmeldung bei der Sozialversicherung ist nicht erforderlich!!!
- Die Zulassung zur Facharbeiterprüfung erfolgt nur auf Antrag
- Formulare zu Kursbeginn (auch Praxisbestätigung)
- 2 Jahre pferdewirtschaftliche Praxis müssen nachgewiesen werden